Sonnige Südwest-Ausrichtung, stilvoll und modern
Sichern Sie sich eine hervorragende Investitionsmöglichkeit in Innsbruck! Diese moderne 2-Zimmer-Wohnung wird vermietet verkauft und bietet stabile Mieteinnahmen von € 1.200,- pro Monat, inklusive Betriebskosten. Die Mietdauer ist auf 3 Jahre befristet, was Ihnen eine zuverlässige Einnahmequelle garantiert und auf lange Sicht Flexibilität bietet.
Die neuwertige Wohnung befindet sich in einem ausgezeichneten Zustand und überzeugt durch ein durchdachtes Raumkonzept sowie eine hochwertige Ausstattung. Barrierefreiheit, Fußbodenheizung und edle Parkettböden verleihen der Wohnung zusätzlichen Komfort und Attraktivität für Mieter.
Ein weiteres Highlight ist der großzügige Garten mit ca. 119,08 m² Fläche und sonniger Südwestlage – ideal, um die Freizeit im Freien zu genießen.
Das Gebäude bietet zudem individuelle Kellerabteile sowie einen Gemeinschaftsraum zur Lagerung von Kinderwägen, Sportgeräten und Fahrrädern. Optional können Parkplätze dazu erworben werden.
Profitieren Sie von einer sicheren Anlage in einer der begehrtesten Wohngegenden Innsbrucks und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
LAGEBESCHREIBUNG:
Das Kaufobjekt befindet sich im Innsbrucker Stadtteil Mühlau. Hier erwarten Sie alle Annehmlichkeiten des täglichen Lebens in unmittelbarer Nähe, einschließlich Schulen und Kindergärten für eine familienfreundliche Umgebung. Die nahegelegene Bushaltestelle bietet bequeme Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
ECKDATEN:
Objekttyp Wohnung
Baujahr 2023
Zustand Sehr Gut
Wohnnutzfläche ca. 40,10 m²
Zimmer 2
Stockwerk Erdgeschoss
Heizung Fußbodenheizung
Befeuerung Luftwärmepumpe
Ausstattung Wohnküche, Badmöbel
Böden Parkett, Fliesen
HWB Ref, SK 47,6 kWh/m²a (Klasse B)
fGEE, SK 0,71 (Klasse A)
Garten ca. 119,08 m²
Kellerabteile 1
Parkplatz optional gegen Aufpreis
Verfügbarkeit nach Vereinbarung
Betriebskosten dzt. ca. € 186,00
Kaufpreis € 359.000,00
Dieses Objekt ist auf jeden Fall eine Besichtigung wert!
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Wir sind gerne jederzeit für Sie da!
Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
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Frau Barbara Lechleitner
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