Wohnungsverkauf: Was passiert mit den Rücklagen?
- victoriaschilcher
- 5. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Apr.

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es viele Details zu beachten, aber ein oft übersehenes Thema sind die sogenannten Rücklagen. Sie werden über die Jahre angesammelt und stellen oft einen erheblichen Betrag dar, der zur Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums dient. Doch was passiert eigentlich mit den Rücklagen, wenn eine Wohnung den Besitzer wechselt? Und was genau sind Rücklagen überhaupt?
Was sind Rücklagen?
In einer Wohnanlage gibt es regelmäßig anfallende Kosten für Instandhaltung, Reparaturen oder Modernisierungen. Um diese Ausgaben zu decken, legen Wohnungseigentümer Rücklagen an. Diese Rücklagen sind sozusagen ein "Notgroschen" der Eigentümergemeinschaft, der für zukünftige Reparaturen und Sanierungen des Gebäudes angespart wird. Die Bildung einer Rücklage wird übrigens per Gesetz gefordert. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beläuft sich seit Jänner 2024 auf € 1,06 pro m² Nutzfläche.
Mehr Informationen zu Wohn- und Nutzfläche finden Sie in unserem Beitrag zur Flächenberechnung.
Typische Verwendungen der Rücklagen sind etwa die Sanierung des Daches, die Erneuerung von Aufzügen oder die Sanierung der Fassade. Jeder Wohnungseigentümer zahlt monatlich oder jährlich einen bestimmten Betrag in diese Rücklage ein, die von der Hausverwaltung betreut wird. Diese Gelder gehören der gesamten Eigentümergemeinschaft und dienen ausschließlich dem Erhalt des gemeinsamen Eigentums.
Rücklagen und Wohnungsverkauf: Was passiert beim Besitzerwechsel?
Beim Verkauf einer Wohnung stellt sich oft die Frage: Was passiert mit den Rücklagen, die der Verkäufer über Jahre hinweg angespart hat?
Die Rücklagen werden automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen.
Das bedeutet, der Verkäufer hat keinen Anspruch auf eine Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge. Stattdessen profitiert der Käufer von dem angesparten Geld, da dieses für zukünftige Instandhaltungen des Gebäudes verwendet wird. Dieser automatische Übergang der Rücklagen ist im österreichischen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fest verankert. Der Verkäufer kann also die geleisteten Zahlungen nicht zurückfordern, auch wenn er über viele Jahre hinweg Beiträge geleistet hat.
Einfluss der Rücklagen auf den Verkaufspreis
Kann ich die Rücklagen beim Verkauf meiner Immobilie in den Verkaufspreis einfließen lassen?
Auch wenn der Verkäufer keinen direkten Anspruch auf die Rücklagen hat, kann er diese indirekt in die Preisgestaltung der Wohnung einfließen lassen. Eine hohe Instandhaltungsrücklage wird oft als Pluspunkt für den Käufer gewertet, da sie eine gewisse Sicherheit bietet. Eine gut gefüllte Rücklage bedeutet, dass in absehbarer Zeit keine hohen Sonderzahlungen für notwendige Reparaturen anstehen.
Für den Verkäufer kann es also sinnvoll sein, den Verkaufspreis leicht anzuheben, um die Übertragung der Rücklagen mit zu berücksichtigen. Dies sollte jedoch transparent kommuniziert werden, um potenzielle Käufer nicht zu verunsichern.
Transparenz ist entscheidend
Vor dem Verkauf ist es wichtig, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer sich bei der Hausverwaltung über die aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage informieren. Ebenso sollten anstehende größere Sanierungsarbeiten oder Reparaturen bekannt sein, da diese den finanziellen Spielraum der Eigentümergemeinschaft beeinflussen. Diese Informationen helfen, eine fundierte Entscheidung über den Kaufpreis und die weiteren Verpflichtungen zu treffen.
Fazit: Rücklagen gehen beim Verkauf auf den Käufer über
Zusammengefasst sollten Verkäufer die Höhe der Rücklagen bei der Preisgestaltung berücksichtigen, während Käufer sich vorab umfassend darüber informieren sollten. Eine gut gefüllte Rücklage bietet oft finanzielle Sicherheit für zukünftige Instandhaltungsarbeiten und kann ein entscheidender Vorteil sein. Transparenz und offene Kommunikation sind dabei der Schlüssel, um Missverständnisse zu vermeiden und einen fairen Preis zu erzielen.