Hier erfährst du alles über die zeitlich begrenzte Befreiung der Grundbucheintragungsgebühren beim Immobilienkauf
Immobilienkäufer aufgepasst! Ab dem 1. April 2024 tritt eine Regelung in Kraft, die den Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,- betrifft – Eintragungen ins Grundbuch sind fortan gebührenfrei!
Diese bedeutende Maßnahme hat das Potenzial, den Immobilienmarkt in Tirol nachhaltig zu beeinflussen und vielen Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden näher zu bringen. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über die Befreiung von Gebühren und die erforderlichen Bedingungen beim Immobilienkauf, um von diesem finanziellen Vorteil zu profitieren.
Was sind Grundbucheintragungsgebühren überhaupt?
Beim Kauf einer Immobilie in Österreich gibt es einige Kosten zu beachten, darunter auch die Grundbucheintragungsgebühr. Wenn du das Wohnungseigentumsrecht ins Grundbuch eintragen lassen möchtest, musst du eine Gebühr von 1,1 % des Kaufpreises entrichten. Zusätzlich fallen für die Eintragung einer Hypothek weitere 1,2 % des Wertes des Pfandrechts an. Daher ist es wichtig, die Grundbucheintragungsgebühr bei der Planung des Immobilienkaufs zu berücksichtigen.
Eine Chance für Immobilienkäufer in Tirol
Die Einführung der gebührenfreien Eintragungen ins Grundbuch ist zweifellos eine erfreuliche Nachricht für alle, die den Kauf einer Immobilie in Tirol planen. Die österreichische Regierung hat diese Maßnahme ergriffen, um den Immobilienmarkt anzukurbeln und den Erwerb vom Eigenheim zu erleichtern. Damit soll insbesondere für junge Menschen die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf gesenkt werden.
Die Gebührenfreiheit im Detail
Bis € 500.000,- : Gebührenfreie Eintragung Eintragungen ins Grundbuch sind beim Erwerb von Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000,- vollständig gebührenfrei. Dies betrifft sowohl die Pfandrechts- als auch die Grundbucheintragungsgebühr. Das ist ein erheblicher finanzieller Vorteil für Immobilienkäuferinnen und -käufer, der den Weg zu den eigenen vier Wänden erleichtert.
Von € 500.000,- bis 2 Millionen Euro: Teilweise gebührenfreie Eintragung Für den Teil, der die Grenze von € 500.000,- übersteigt, gelten weiterhin die regulären Gebührensätze für die Eintragung ins Grundbuch.
Über 2 Millionen Euro: Keine Gebührenbefreiung Liegt der Kaufpreis einer Immobilie bei über 2 Millionen Euro, entfällt die Gebührenbefreiung, da es sich hierbei um eine Luxusimmobilie handelt. In diesen Fällen sind die regulären Gebührensätze für die Grundbucheintragung anzuwenden.
Welche Bedingungen müssen für die Befreiung der Grundbucheintragungsgebühren erfüllt sein?
Um von der Befreiung der Grundbucheintragungsgebühr zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Befreiung gilt für Immobilienkäufe, die nach dem 31. März 2024 durchgeführt werden.
Die Grundbucheintragung muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 erfolgen. Die Befreiung gilt daher für einen Zeitraum von 2 Jahren.
Die Immobilie muss dem dringenden Wohnbedürfnis dienen, sprich:
Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Ist die Immobilie schon bezugsfertig, hast du die Nachweise 3 Monaten nach Antragstellung vorzulegen.
Falls die Immobilie erst gebaut oder renoviert wird, musst du die Nachweise spätestens 5 Jahre nach der Eintragung einreichen.
Das Eigenheim muss für 5 Jahre bewohnt werden. Wenn es vor Ablauf dieser Zeit verkauft wird oder nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt wird, wird die Gebühr nachträglich erhoben.
Die erforderlichen Nachweise müssen rechtzeitig eingereicht werden, um die Befreiung zu erhalten.
Die Befreiung von Gebühren bei der Grundbucheintragung ist eine zusätzliche Erleichterung für Immobilienkäufer in Tirol. Mit dieser Maßnahme rückt der Traum vom Eigenheim ein Stück näher. Es ist jedoch entscheidend, die Bedingungen genau zu beachten, um die Vorteile vollständig nutzen zu können.
Sind bei dir noch weitere Fragen zu Steuern und Gebühren beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken offen? Wir von der Perfekt Immo stehen dir beim Kauf oder Verkauf deiner Immobilie gerne zur Seite.
Detailliertere Informationen und rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dieser Regelung findest du auf der Seite des Bundesministerium.
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